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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 124/14   

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https://dejure.org/2015,17158
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 124/14 (https://dejure.org/2015,17158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - L 27 R 124/14 (https://dejure.org/2015,17158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - L 27 R 124/14 (https://dejure.org/2015,17158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 10, § 300 SGB 6, § 302b SGB 6
    Überprüfung - Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit anstelle einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Bedeutung des Rentenbeginns; Anwendung aufgehobener Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit anstelle einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 18/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 124/14
    Ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit habe auch nicht unter Beachtung der Übergangsvorschrift des § 302 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI) bestanden, da sich nach Auffassung des Bundesozialgerichts (BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 18/07 -) deren Inhalt darin erschöpfe, dass nur die Fortzahlung einer bereits bewilligten Rente gewährleistet werden solle.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2007 (- B 13 R 18/07 R -, SozR 4-2600 § 300 Nr. 2, SozR 4-2600 § 43 Nr. 11), wonach § 302b Abs. 1 Satz 1 SGB VI nur die Fortzahlung einer bereits bewilligten Rente gewährleisten soll.

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 124/14
    Zwar hat die Beklagte im Rahmen ihrer Entscheidung über die "Weiter"-Gewährung zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den neuen Leistungszeitraum (hier ab dem 1. Juli 2002) erneut erfüllt sind, und hierbei die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verhältnisse, d.h. - neben den gesundheitlichen Verhältnissen und ihrer voraussichtlichen Entwicklung - die Bestimmungen des dann gültigen Rechts, zu Grunde zu legen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 31/96 -, SozR 3-2600 § 300 Nr. 8, SozR 3-2600 § 306 Nr. 2).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 124/14
    Denn der Rentenbeginn selbst gehört nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung (so Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R -, SozR 4-2600 § 101 Nr. 2, BSGE 95, 112, SozR 4-2600 § 102 Nr. 1, SozR 4-2600 § 44 Nr. 3).
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